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Ambulanter Pflegedienst ased

Grundpflege in Dortmund

Grundpflege ist die Hilfe bei allem, was Körper und Alltag direkt betrifft: Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Bewegung. Damit Sie oder Ihr Angehöriger gut versorgt in den eigenen vier Wänden leben können, kommen unsere Pflegekräfte zu Ihnen nach Hause.
ased ist ein privater ambulanter Pflegedienst in Dortmund, gegründet 1985 und damit der älteste private Pflegedienst der Stadt. Über 30 Mitarbeitende pflegen Menschen in Dortmund bei ihnen zu Hause, mit festen Bezugspersonen statt ständig neuer Gesichter.

Was gehört zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören die pflegerischen Hilfen, die Sie jeden Tag brauchen. Welche davon Sie in Anspruch nehmen, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Typische Bestandteile sind:

Körperpflege

Waschen, Duschen oder Baden sowie Zahn- und Mundpflege. Wir richten uns dabei nach Ihren Gewohnheiten und achten Ihre Intimsphäre.

An- und Auskleiden

Hilfe beim Anziehen am Morgen und beim Ausziehen am Abend, passend zu Ihrem Tagesablauf und zum Wetter.

Essen und Trinken

Unterstützung beim Essen und Trinken, damit Sie genug Nahrung und Flüssigkeit zu sich nehmen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Essen auf Rädern.

Mobilität und Lagerung

Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Gehen in der Wohnung und beim Lagern im Bett, wenn Sie viel liegen müssen.

Toilettengang

Begleitung zur Toilette und Unterstützung bei Inkontinenz, diskret und respektvoll.

Aktivierende Pflege

Wir helfen so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Was Sie selbst noch können, tun Sie selbst, wir unterstützen Sie dabei. Ziel ist, Ihre Selbstständigkeit im Alltag möglichst lange zu erhalten.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst wie ased als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür diese monatlichen Höchstbeträge zur Verfügung:

Pflegegrad 2

bis 796 € im Monat

Pflegegrad 3

bis 1.497 € im Monat

Pflegegrad 4

bis 1.859 € im Monat

Pflegegrad 5

bis 2.299 € im Monat
  • Pflegegrad 1: Hier gibt es keine Pflegesachleistung. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI) für Hilfen durch ased nutzen.
  • Kombinationsleistung: Übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege selbst, lassen sich Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren. Für den nicht genutzten Teil der Sachleistung erhalten Sie anteilig Pflegegeld.
  • Noch kein Pflegegrad: Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Stand 2026, Angaben ohne Gewähr. Wir beraten Sie zu Ihrem persönlichen Anspruch.

So läuft die Grundpflege bei ased ab

Schritt 1

Anrufen oder anfragen

Rufen Sie uns an unter 0231 2063210 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären erste Fragen zu Pflegegrad, Leistungen und Kosten.
Schritt 2

Kostenloses Erstgespräch zu Hause

Wir besuchen Sie bei Ihnen zu Hause und lernen Ihre Situation kennen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen stellen wir ein individuelles Pflegeprogramm zusammen.
Schritt 3

Pflege mit festen Bezugspersonen

Die Pflege beginnt mit einem festen Team. Ihre Bezugspflegekraft kennt Ihre Gewohnheiten und Wünsche und bemerkt früh, wenn sich etwas verändert. So kann Vertrauen in Ruhe wachsen.
Schritt 4

Im Austausch bleiben

Wir halten Kontakt zu Ihren Angehörigen und geben wichtige Beobachtungen an Ihren Hausarzt weiter. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir das Pflegeprogramm gemeinsam mit Ihnen an.

Häufige Fragen zur Grundpflege

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege ist die Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Bewegung sowie Essen und Trinken. Sie wird über die Pflegekasse bezahlt und setzt einen Pflegegrad voraus. Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die Ihr Arzt verordnet, zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung. Sie bezahlt die Krankenkasse nach § 37 SGB V.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Grundpflege?

Die Pflegekasse zahlt die Grundpflege durch einen Pflegedienst als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Die monatlichen Höchstbeträge liegen 2026 bei 796 € in Pflegegrad 2, 1.497 € in Pflegegrad 3, 1.859 € in Pflegegrad 4 und 2.299 € in Pflegegrad 5. In Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen.

Brauche ich für die Grundpflege einen Pflegegrad?

Ja, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, brauchen Sie einen Pflegegrad. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, danach begutachtet der Medizinische Dienst Ihren Bedarf. ased hilft Ihnen bei der Antragstellung.

Kann ich Grundpflege und Pflegegeld kombinieren?

Ja. Wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen, können Sie Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren (Kombinationsleistung). Für den Teil der Sachleistung, den Sie nicht nutzen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Wir beraten Sie, welche Aufteilung zu Ihrer Situation passt.

Kommt ased auch abends oder nachts?

Ja. Mit unserer Nachttour kommen wir am späten Abend und in der Nacht zu Ihnen nach Hause in Dortmund, zum Beispiel zum Lagern im Bett oder für den Toilettengang. Zusätzlich ist unsere 24h-Rufbereitschaft unter 0171 3221675 erreichbar.

Weitere Leistungen von ased

Grundpflege lässt sich mit anderen Leistungen verbinden. Mehr dazu lesen Sie hier:

Grundpflege in Dortmund anfragen

Sie möchten wissen, welche Hilfe Ihnen oder Ihrem Angehörigen zusteht? Rufen Sie uns an unter 0231 2063210. Wir beraten Sie kostenlos und kommen für ein Erstgespräch zu Ihnen nach Hause.